Roger Walbersdorf & Thomas Wiechert GbR
Ingenieurbüro für
Arbeitssicherheit und
Umweltschutz

Aktuelles

DGUV 2

Seit dem 01. Januar 2011 haben sich mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" die Regelungen zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung geändert. Unternehmer können die Umsetzung des Arbeitsschutzes jetzt flexibler und zielgenauer gestalten.
Neu ist die Ermittlung von Inhalt und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten. Sie besteht jetzt aus zwei Komponenten: Der Grundbetreuung, für die Einsatzzeiten genannt werden, und dem betriebsspezifischen Anteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist. Die bisherigen Mindest-Einsatzzeiten von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind abgeschafft.

Die VBG-Fachinformation "Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung effektiv nutzen", die eine inhaltliche Orientierung über die neue Vorschrift und ihre Auswirkungen gibt, sowie Praxishilfen und Hintergrundinformationen finden Sie auf der Online-Themenseite "Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung" der VBG.
http://www.vbg.de/betriebsarzt-fasi/